Sonntag, 17. Februar 2019

Die Rheinbrückenertüchtigung und ihre Radfahrer

Die Alternativen mit dem Auto sind überschaubar. Klick!

Wer sich jedoch nun überlegt mit dem Rad zu fahren, kann vor einem ungeahnten Problem stehen. Spätestens an der Ausfahrt zum Verkehrsübungsplatz in Maxau werden Radler in Form von Polizeikontrollen daran erinnert - natürlich mit obligatorischem Strafzettel-, dass man nicht einfach so mit einem S-Pedelec den Radweg benutzen darf! Frei nach dem Motto :"Wir sind ja alle nur geduldet."

Wie bitte ?!?

Ja, man hat richtig gelesen. S-Pedelecs sind bauartbedingt so konstruiert, dass sie schneller unterwegs sein können als 25 km/h. Dies gilt natürlich auch für Roller. Ergo heißt dies- gemäß der StVO-, dass wir mit einem S-Pedelec uns brav auf die B10 begeben müssen, um dort mit den LKWs und PKWs den Rhein zu überqueren. Könnte zwar schnell in einem Selbstmordkommando enden, doch man kann sich zumindest damit trösten, rein Rechtlich auf der sicheren Seite unterwegs zu sein.

Eine Ausnahmegenehmigung wurde bereits in Erwägung gezogen, scheint jedoch ein Ding der Unmöglichkeit zu sein.

Warum?

Da die Brücke die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verbindet, sind zwei Bundesländer gefragt,  diesbezüglich eine Regelung zu finden. Bis dato scheint eine Einigung nicht möglich.

Von Anfragen beim Ordnungsamt in Karlsruhe sollte abgesehen werden...ohne Worte.